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Oberschule“Martin Andersen Nexö”
An den Anlagen 19
09405 Zschopau
Telefon:03725 44976-0
Fax:03725 44976-19
E-Mail:sekretariat@man-schule.de
der Oberschule “Martin Andersen Nexö”
Überall, wo Menschen miteinander leben, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Das gilt
im Spiel und bei der Arbeit – also auch in der Schule. Die Hausordnung ist eine Ergänzung zu
unserer sächsischen Schulordnung. Sie soll ein störungsfreies Lernen und Arbeiten sowie ein
vielseitiges Schulleben ermöglichen.
1.1.
Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Schüler, Lehrer und Besucher. Das
Hausrecht wird gemäß § 42 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom
Schulleiter ausgeübt.
1.2.
Besucher melden sich im Sekretariat. Das gilt nicht für Elternversammlungen und
abgesprochene Termine.
1.3.
Rauchen, Alkohol und Drogen sind verboten. Es besteht generelles Waffenverbot!
1.4.
Fundgegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Für
verlorene Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Handy...) übernimmt die Schule keine
Haftung.
1.5.
Technische Geräte und andere Lehrmittel dürfen nur auf Anweisung eines Lehrers
bedient werden. Absichtlich beschädigte Gegenstände werden in Rechnung
gestellt.
1.6.
Fenster werden nur dann geöffnet, wenn sich im Zimmer ein Lehrer befindet.
1.7.
Die Schüler haben in angemessener Kleidung zu erscheinen. Beim Tragen von
verfassungsfeindlicher bzw. unsittlicher Kleidung und Symbolik können sie durch
den Schulleiter der Schule verwiesen werden. Die Kopfbedeckung ist im Schulhaus
abzunehmen. Die Oberbekleidung hängen die Schüler an die dafür vorgesehenen
Plätze in der Garderobe im Kellergeschoss.
1.8.
Handys müssen beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet sein. Eine
Nutzung während des Aufenthaltes ist untersagt. Wird diesem Verbot zuwider
gehandelt, kann das Handy für die Dauer des Unterrichtstages eingezogen werden.
1.9.
Kästen für die 1. Hilfe befinden sich im Sekretariat, im Lehrerzimmer und in der
Turnhalle.
1.10.
Jeder Schüler ist verpflichtet sich über wichtige Schulangelegenheiten und Termine
an den Schaukästen zu informieren.
1.11.
Bei Krankheit eines Schülers sind die Eltern verpflichtet diesen fernmündlich bis
9.00 Uhr zu entschuldigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 3
Tagen unbedingt nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen
ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
1.13.
Jegliche Ton- und Bildaufzeichnungen im Schulgebäude bedürfen der
ausdrücklichen Genehmigung der Schulleitung.
3.1.
Jeder Schüler legt die benötigten Arbeitsmittel für die folgende
Unterrichtsstunde in der Pause bereit.
3.2.
Das Verlassen des Schulgeländes ist nach der 6.Stunde zum Zwecke
der Esseneinnahme gestattet. Dazu ist das schriftliche Einverständnis
der Eltern notwendig.
3.3.
In den Pausen ist der Aufenthalt auf den Korridoren erlaubt. Toiletten
sind keine Aufenthaltsräume!
3.4.
Aufsichten in den Pausen werden durch Lehrer und Schüler
durchgeführt.
3.5.
Der beleuchtete Schriftzug „Hofpause“ auf der Tafel jedes Korridors
zeigt an, dass die Möglichkeit besteht die Pause auf dem Schulhof und
dem Gelände oberhalb des Hofes zu verbringen. Mit dem Gong zum
ersten Vorklingeln begeben sich alle Schüler wieder in ihre
Unterrichtsräume.
3.6.
Nur der Speiseraum ist der Einnahme des Mittagessens vorbehalten.
Das gilt gleichermaßen für außerhalb der Schule erworbenes
Mittagessen.
3.7.
Die Pausenversorgung erfolgt nur in den großen Pausen.
3.8.
Nach Ende der letzten Unterrichtsstunde verlassen alle Schüler der
betreffenden Klasse die Schule. Der weitere Aufenthalt im
Schulgebäude ohne Aufsicht ist nicht gestattet.
Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend der Sächsischen Schulordnung
geahndet. Ein höflicher und freundlicher Umgangston gegenüber Mitschülern und
Erwachsenen hilft uns allen, diese Hausordnung einzuhalten.
Diese veränderte Hausordnung tritt ab dem Schuljahr 2005/2006 vorläufig in Kraft.
Mittelschule „Martin Andersen Nexö“
An den Anlagen 19
09405 Zschopau
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: sekretariat@man-schule.de