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Oberschule“Martin Andersen Nexö”
An den Anlagen 19
09405 Zschopau
Telefon:03725 44976-0
Fax:03725 44976-19
E-Mail:sekretariat@man-schule.de
1.
Die Nutzung der Halle erfolgt durch Schulklassen im Rahmen des Unterrichtsplanes und durch Sportgruppen und Vereine
entsprechend dem Belegungsplan nach erteilter Nutzungsgenehmigung durch die Stadtverwaltung Zschopau.
2.
Das Betreten der Halle durch die Nutzer ist nur mit dem Sportlehrer bzw. dem verantwortlichen Übungsleiter gestattet.
3.
Jeder Nutzer hat die Pflicht sich über die vorhandenen Rettungswege und die Standorte der Feuerlöscher an den entsprechenden
Aushängen sachkundig zu machen.
4.
Sportlehrer und Übungsleiter haben die Pflicht, vor Beginn des Übungsbetriebes die Sanitärräume, Sportanlagen und Sportgeräte zu
überprüfen. Festgestellte Mängel sind noch vor der Benutzung in das Hallenbuch einzutragen. Defekte Anlagen und Geräte sind
nicht zu benutzten.
5.
In allen Räumen und im gesamten Außengelände der Schule und Sporthalle besteht Rauch- und Alkoholverbot. Der Verzehr von
Speisen und Getränken zur Trainingszeit ist im Umkleidebereich und in der Sporthalle untersagt. Bei Wettkämpfen können in der
Sporthalle Speisen und Getränke im Bereich Zuschauertribüne verzehrt werden.
6.
Die auf der Straße benutzten Schuhe sind vor dem Betreten der Halle in den Umkleideräumen zu wechseln. Der Innenraum ist nur in
sauberen und Turnschuhen mit abriebfester heller Sohle zu betreten.
7.
Der Sportraum ist durch die Nutzer nur in Sportbekleidung zu betreten. Schmuckgegenstände (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrring,
Gürtel, Uhren, Nadeln u.ä.) sind von den Schülern und Sportlern in der Garderobe abzulegen. Eine Haftung übernimmt der
Eigentümer der Sporthalle für diese Gegenstände jedoch nicht.
8.
Der Innenraum der Sporthalle ist erst zu Beginn des Unterrichts bzw. der Übungsstunde durch die Nutzer zu betreten.
9.
Während der Übungszeit sind aus Sicherheitsgründen die Außentüren zu verschließen. Vom Eigentümer der Sporthalle wird keine
Haftung für abhanden gekommene persönliche Gegenstände übernommen.
10.
Alle Geräte und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten. Geräte, Bänke, und Matten dürfen nicht durch die
Halle gezogen werden.
11.
Das Betreten von Geräteräumen und das Üben an den Geräten sind nur auf Weisung des Aufsichtspflichtigen gestattet.
12.
Nutzer, die eigene Sportgeräte verwenden, sind für deren Ordnung, Verschluss und Eignung selbst verantwortlich. Generell sind
jedoch nur solche Geräte gestattet, welche für eine Sporthalle zugelassen sind und deren Benutzung keinen Schaden an der
Sporthalle bzw. deren Ausstattung verursacht. Auch dürfen durch deren Benutzung keine anderen Sportler gefährdet bzw. belästigt
werden.
13.
Das Fußballspielen mit im Freien genutzten Bällen ist untersagt. Es sind Hallenfußbälle zu verwenden.
14.
Die genutzten Sportgeräte sind wieder ordnungsgemäß an ihrem ursprünglichen Platz abzustellen
15.
Nach Beendigung der Unterrichts- oder Übungszeit ist durch den verantwortlichen Sportlehrer oder Übungsleiter die gesamte
Einrichtung zu kontrollieren. Der Verantwortliche der letzten Trainingsgruppe hat folgendes zu sichern: - Kontrolle der Dusch-,
Umkleide- und Toilettenräume - Licht in der gesamten Einrichtung löschen - Außentüren schließen
16.
Dem Verantwortlichen werden die notwendigen Schlüssel gegen Unterschrift ausgehändigt. Bei Verlust der Schlüssel trägt er die
Kosten für die Erneuerung des Schließsystems.
17.
Zum Regieraum haben nur unterwiesene Personen Zutritt. Während des Unterrichts- und Übungsbetriebes ist nur in den benutzten
Bereichen die Beleuchtung einzuschalten.
18.
Die Benutzung der Anzeigetafel ist nur bei Wettkämpfen durch eingewiesene Personen gestattet.
19.
Das Parken im gesamten Schulgelände ist zu Trainingszeiten und Wettkämpfen untersagt.
20.
Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung kann die Nutzungsgenehmigung entzogen werden. Bei Schülern und Auszubildenden behält
sich der Schulleiter zusätzlich disziplinarische Maßnahmen vor. Er macht von seinem Hausrecht Gebrauch.
21.
Diese Festlegungen gelten sinngemäß auch für die Nutzung der Außensportanlage.
22.
Beim Handball besteht im Kinder- und Jugendbereich in der Sporthalle Haftmittelverbot. Für den Erwachsenenbereich dürfen nur
wasserlösliche Haftmittel verwendet werden. Diese werden durch den TSV Zschopau / Abt. Handball zur Verfügung gestellt. Bei
Zuwiderhandlungen werden die Kosten der Hallenreinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
23.
Die Küche und der Clubraum können nur mit einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung Zschopau genutzt werden.