3.1.Jeder Lernende legt die benötigten Arbeitsmittel für die folgende Unterrichtsstunde in der Pause bereit.3.2. Das Verlassen des Schulgeländes ist den lernenden ab klasse 7 nach der 6. Stunde (12.55 Uhr – 13.25 Uhr) zum Zwecke der Essenseinnahme gestattet. Dazu ist das schriftliche Einverständnis der Eltern notwendig.3.3.In den Pausen ist der Aufenthalt auf den Korridoren erlaubt. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!3.4.Aufsichten in den Pausen werden durch Lehrerpersonen und Lernenden durchgeführt.3.5. Der beleuchtete Schriftzug „Hofpause“ auf der Tafel jedes Korridors zeigt an, dass die Möglichkeit besteht die Pause auf dem Schulhof und dem Gelände oberhalb des Hofes zu verbringen. Mit dem Gong zum ersten Vorklingeln begeben sich alle Lernenden wieder in ihre Unterrichtsräume.3.6. Nur der Speiseraum ist der Einnahme des Mittagessens vorbehalten. Das gilt gleichermaßen für außerhalb der Schule erworbenes Mittagessen.3.7. Nach Ende der letzten Unterrichtsstunde verlassen alle Schüler der betreffenden Klasse die Schule. Der weitere Aufenthalt im Schulgebäude ohne Aufsicht ist nicht gestattet.