Unser Gästebuch
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An den Anlagen 19, 09405 Zschopau, Tel.: 03725 449760
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2015-02-03
Diese Seite wurde von Leon erstellt.
1. Die Nutzung der Halle erfolgt durch Schulklassen im Rahmen des
Unterrichtsplanes und durch Sportgruppen und Vereine entsprechend dem
Belegungsplan nach erteilter Nutzungsgenehmigung durch die Stadtverwaltung
Zschopau.
2. Das Betreten der Halle durch die Nutzer ist nur mit dem Sportlehrer bzw. dem
verantwortlichen Übungsleiter gestattet.
3. Jeder Nutzer hat die Pflicht sich über die vorhandenen Rettungswege und die
Standorte der Feuerlöscher an den entsprechenden Aushängen sachkundig zu
machen.
4. Sportlehrer und Übungsleiter haben die Pflicht, vor Beginn des Übungsbetriebes
die Sanitärräume, Sportanlagen und Sportgeräte zu überprüfen. Festgestellte Mängel
sind noch vor der Benutzung in das Hallenbuch einzutragen. Defekte Anlagen und
Geräte sind nicht zu benutzten.
5. In allen Räumen und im gesamten Außengelände der Schule und Sporthalle
besteht Rauch- und Alkoholverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken zur
Trainingszeit ist im Umkleidebereich und in der Sporthalle untersagt. Bei Wettkämpfen
können in der Sporthalle Speisen und Getränke im Bereich Zuschauertribüne verzehrt
werden.
6. Die auf der Straße benutzten Schuhe sind vor dem Betreten der Halle in den
Umkleideräumen zu wechseln. Der Innenraum ist nur in sauberen und Turnschuhen
mit abriebfester heller Sohle zu betreten.
7. Der Sportraum ist durch die Nutzer nur in Sportbekleidung zu betreten.
Schmuckgegenstände (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrring, Gürtel, Uhren, Nadeln u.ä.)
sind von den Schülern und Sportlern in der Garderobe abzulegen. Eine Haftung
übernimmt der Eigentümer der Sporthalle für diese Gegenstände jedoch nicht.
8. Der Innenraum der Sporthalle ist erst zu Beginn des Unterrichts bzw. der
Übungsstunde durch die Nutzer zu betreten.
9. Während der Übungszeit sind aus Sicherheitsgründen die Außentüren zu
verschließen. Vom Eigentümer der Sporthalle wird keine Haftung für abhanden
gekommene persönliche Gegenstände übernommen.
10. Alle Geräte und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.
Geräte, Bänke, und Matten dürfen nicht durch die Halle gezogen werden.
11. Das Betreten von Geräteräumen und das Üben an den Geräten sind nur auf
Weisung des Aufsichtspflichtigen gestattet.
12. Nutzer, die eigene Sportgeräte verwenden, sind für deren Ordnung, Verschluss
und Eignung selbst verantwortlich. Generell sind jedoch nur solche Geräte gestattet,
welche für eine Sporthalle zugelassen sind und deren Benutzung keinen Schaden an
der Sporthalle bzw. deren Ausstattung verursacht. Auch dürfen durch deren
Benutzung keine anderen Sportler gefährdet bzw. belästigt werden.
13. Das Fußballspielen mit im Freien genutzten Bällen ist untersagt. Es sind
Hallenfußbälle zu verwenden.
14. Die genutzten Sportgeräte sind wieder ordnungsgemäß an ihrem ursprünglichen
Platz abzustellen
15. Nach Beendigung der Unterrichts- oder Übungszeit ist durch den verantwortlichen
Sportlehrer oder Übungsleiter die gesamte Einrichtung zu kontrollieren. Der
Verantwortliche der letzten Trainingsgruppe hat folgendes zu sichern: - Kontrolle der
Dusch-, Umkleide- und Toilettenräume - Licht in der gesamten Einrichtung löschen -
Außentüren schließen
16. Dem Verantwortlichen werden die notwendigen Schlüssel gegen Unterschrift
ausgehändigt. Bei Verlust der Schlüssel trägt er die Kosten für die Erneuerung des
Schließsystems.
17. Zum Regieraum haben nur unterwiesene Personen Zutritt. Während des
Unterrichts- und Übungsbetriebes ist nur in den benutzten Bereichen die Beleuchtung
einzuschalten.
18. Die Benutzung der Anzeigetafel ist nur bei Wettkämpfen durch eingewiesene
Personen gestattet.
19. Das Parken im gesamten Schulgelände ist zu Trainingszeiten und Wettkämpfen
untersagt.
20. Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung kann die Nutzungsgenehmigung entzogen
werden. Bei Schülern und Auszubildenden behält sich der Schulleiter zusätzlich
disziplinarische Maßnahmen vor. Er macht von seinem Hausrecht Gebrauch.
21. Diese Festlegungen gelten sinngemäß auch für die Nutzung der
Außensportanlage.
22. Beim Handball besteht im Kinder- und Jugendbereich in der Sporthalle
Haftmittelverbot. Für den Erwachsenenbereich dürfen nur wasserlösliche Haftmittel
verwendet werden. Diese werden durch den TSV Zschopau / Abt. Handball zur
Verfügung gestellt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kosten der Hallenreinigung
dem Verursacher in Rechnung gestellt.
23. Die Küche und der Clubraum können nur mit einer Genehmigung durch die
Stadtverwaltung Zschopau genutzt werden.