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Oberschule “Martin Andersen Nexö”
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2019-09-03
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Allgemeines
1.1.  Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Schüler, Lehrer und Besucher. Das Hausrecht wird gemäß § 42 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom Schulleiter ausgeübt. 1.2.  Besucher melden sich im Sekretariat. Das gilt nicht für Elternversammlungen und abgesprochene Termine. 1.3.   Es besteht generelles Waffenverbot! 1.4.    Rauchen (auch E-Zigaretten), Alkohol, Energydrinks und Drogen sind verboten.           Gegenstände werden eingezogen und können nur von den Sorgeberechtigten           abgeholt werden. 1.5. Fundgegenstände sind im Sekretariat  oder  im Lehrerzimmer der Turnhalle                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              .        abzugeben. Für verlorene Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Handy...) übernimmt die Schule keine Haftung. 1.6.  Technische Geräte und andere Lehrmittel dürfen nur auf Anweisung eines Lehrers bedient werden. Absichtlich beschädigte Gegenstände werden in Rechnung gestellt. 1.7. Fenster werden nur dann geöffnet, wenn sich im Zimmer ein Lehrer befindet. 1.8. Die Lernenden haben in angemessener Kleidung zu erscheinen. Beim Tragen von verfassungsfeindlicher bzw. unsittlicher Kleidung und Symbolik können sie          der Schule verwiesen werden. Die Kopfbedeckung ist im Schulhaus abzunehmen. 1.9.   Die Oberkleidung hängen die Lernenden vor der 1. Unterichtsstunde an die          dafür vorgesehenen Plätze in der Garderobe im Kellergeschoss.             1.10. Handys müssen beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet sein. Eine Nutzung während des Aufenthaltes ist untersagt. Wird diesem Verbot zuwider gehandelt, kann das Handy für die Dauer des Unterrichtstages eingezogen werden. 1.11.  Jegliche Ton - und Bildaufzeichnungen im Schulgebäude bedürfen der ausdrücklich Genehmigung der Schulleitung. 1.12. Jeder Lernende ist verpflichtet sich über wichtige Schulangelegenheiten und   Termine an den Schaukästen zu informieren. 1.13. Bei Krankheit eines Lernenden sind die Eltern verpflichtet diesen fernmündlich bis 9.00 Uhr zu entschuldigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 3 Tagen unbedingt nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.    
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