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An den Anlagen 19, 09405 Zschopau, Tel.: 03725 449760
Oberschule “Martin Andersen Nexö”
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2015-02-03
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Diese Seite wurde von Leon erstellt.
1.  Die Nutzung der Halle erfolgt durch Schulklassen im Rahmen des Unterrichtsplanes und durch Sportgruppen und Vereine entsprechend dem Belegungsplan nach erteilter Nutzungsgenehmigung durch die Stadtverwaltung Zschopau. 2.  Das Betreten der Halle durch die Nutzer ist nur mit dem Sportlehrer bzw. dem      verantwortlichen Übungsleiter gestattet. 3.  Jeder Nutzer hat die Pflicht sich über die vorhandenen Rettungswege und die Standorte der Feuerlöscher an den entsprechenden Aushängen sachkundig zu machen. 4.  Sportlehrer und Übungsleiter haben die Pflicht, vor Beginn des Übungsbetriebes die Sanitärräume, Sportanlagen und Sportgeräte zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind noch vor der Benutzung in das Hallenbuch einzutragen. Defekte Anlagen und Geräte sind nicht zu benutzten. 5.  In allen  Räumen und im gesamten Außengelände der Schule und Sporthalle besteht Rauch- und Alkoholverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken zur Trainingszeit ist im Umkleidebereich und in der Sporthalle untersagt. Bei Wettkämpfen können in der Sporthalle Speisen und Getränke im Bereich Zuschauertribüne verzehrt werden. 6.  Die auf der Straße benutzten Schuhe sind vor dem Betreten der Halle in den      Umkleideräumen zu wechseln. Der Innenraum ist nur in sauberen und Turnschuhen      mit abriebfester heller Sohle zu betreten. 7.  Der Sportraum ist durch die Nutzer nur in Sportbekleidung zu betreten. Schmuckgegenstände (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrring, Gürtel, Uhren, Nadeln u.ä.) sind von den Schülern und  Sportlern in der Garderobe abzulegen. Eine Haftung übernimmt der Eigentümer der  Sporthalle für diese Gegenstände jedoch nicht. 8.  Der Innenraum der Sporthalle ist erst zu Beginn des Unterrichts bzw. der Übungsstunde durch die Nutzer zu betreten. 9.  Während der Übungszeit sind aus Sicherheitsgründen die Außentüren zu verschließen. Vom Eigentümer der Sporthalle wird keine Haftung für abhanden gekommene persönliche Gegenstände übernommen. 10. Alle Geräte und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.       Geräte, Bänke, und Matten dürfen nicht durch die Halle gezogen werden. 11. Das Betreten von Geräteräumen und das Üben an den Geräten sind nur auf Weisung des Aufsichtspflichtigen gestattet. 12. Nutzer, die eigene Sportgeräte verwenden, sind für deren Ordnung, Verschluss und Eignung selbst verantwortlich. Generell sind jedoch nur solche Geräte gestattet, welche für eine Sporthalle zugelassen sind und deren Benutzung keinen Schaden an der Sporthalle  bzw. deren Ausstattung verursacht. Auch dürfen durch deren Benutzung keine anderen Sportler gefährdet bzw. belästigt werden. 13. Das Fußballspielen mit im Freien genutzten Bällen ist untersagt. Es sind Hallenfußbälle zu verwenden. 14. Die genutzten Sportgeräte sind wieder ordnungsgemäß an ihrem ursprünglichen Platz abzustellen 15. Nach Beendigung der Unterrichts- oder Übungszeit ist durch den verantwortlichen       Sportlehrer oder Übungsleiter die gesamte Einrichtung zu kontrollieren. Der Verantwortliche der letzten Trainingsgruppe hat folgendes zu sichern: - Kontrolle der Dusch-, Umkleide- und Toilettenräume - Licht in der gesamten Einrichtung löschen - Außentüren schließen 16. Dem Verantwortlichen werden die notwendigen Schlüssel gegen Unterschrift ausgehändigt. Bei Verlust der Schlüssel trägt er die Kosten für die Erneuerung des Schließsystems. 17. Zum Regieraum haben nur unterwiesene Personen Zutritt. Während des Unterrichts- und Übungsbetriebes ist nur in den benutzten Bereichen die Beleuchtung einzuschalten. 18. Die Benutzung der Anzeigetafel ist nur bei Wettkämpfen durch eingewiesene Personen gestattet. 19. Das Parken im gesamten Schulgelände ist zu Trainingszeiten und Wettkämpfen untersagt. 20. Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung kann die Nutzungsgenehmigung entzogen werden. Bei Schülern und Auszubildenden behält sich der Schulleiter zusätzlich disziplinarische Maßnahmen vor. Er macht von seinem Hausrecht Gebrauch. 21. Diese Festlegungen gelten sinngemäß auch für die Nutzung der Außensportanlage. 22. Beim Handball besteht im Kinder- und Jugendbereich in der Sporthalle Haftmittelverbot. Für den Erwachsenenbereich dürfen nur wasserlösliche Haftmittel verwendet werden. Diese werden durch den TSV Zschopau / Abt. Handball zur Verfügung gestellt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kosten der Hallenreinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. 23. Die Küche und der Clubraum können nur mit einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung Zschopau genutzt werden.
Hallenordnung Schulsporthalle der Mittelschule “Martin Anderson Nexö”